Betriebliche Altersvorsorge – eine unterschätzte Vorsorgeform
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Gehaltes in Versorgungsbeiträge steuer- und sozialversicherungsfrei umzuwandeln. In 2010 sind dies maximal 2640,00 €. Zusätzlich darf er unter bestimmten Voraussetzungen noch einmal 1800,00 € steuerfrei in eine Altersvorsorge umwandeln. Instrumente hierfür sind meist eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse.
Arbeitnehmer erzielen häufig einen "1:1 Effekt". Für Jeden Euro, den Sie netto in die betriebliche Altersversorgung investieren, erhalten Sie einen Euro durch sozialabgaben- und Steuerersparnis. Dies kann variieren und hängt von der Höhe des Einkommens, sowie der Steuerklasse oder eventueller Freibeträge ab. Für Arbeitnehmer ist diese Form neben der Riesterrente eine der attraktivsten Vorsorgemöglichkeiten.