Rürup Rente – steuerlich immer attraktiver

Die Rüruprente als weitere Vorsorgemöglichkeit wird neben der betrieblichen Alterversorgung und der Riesterrente ebenfalls staatlich gefördert. Neben der steuerlichen Förderung ist die Flexibilität ein weiterer wichtiger Punkt. Im Gegensatz zu Lebensversicherungen in der Vergangenheit können Sie grundsätzlich beliebig Zuzahlungen tätigen, Beiträge erhöhen oder aussetzen. Da die Höhe der Förderung jährlich steigend ist, ist es empfehlenswert Ihre Police jährlich zu überprüfen und mögliche ungenutzte Förderungen zu ermitteln. Auf Wunsch übernehmen wir das für Sie.

Beispiel 2011: pro Person werden in 2011 14.400 Euro gefördert. Diesen Betrag können Sie in Ihrer Steuererklärung ansetzen!