Betriebliche Altersvorsorge
eine unterschätzte Vorsorgeform
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Gehaltes in Versorgungsbeiträge steuer- und sozialversicherungsfrei umzuwandeln.
2019 ist eine Gehaltsumwandung von jährlich bis zu 6.432 Euro steuerfrei möglich. Zudem besteht eine Sozialabgabenbefreiung bis zu dem hälftigen Betrag von 3.216 Euro p.a.
Und wenn der Arbeitgeber seine Ersparnis bei den Sozialabgaben (ca. 20%) an Sie weitergibt, wird diese Form Ihrer Altersvorsorge nochmals attraktiver. Hierzu ist er für Neuverträge ab 2019 verpflichtet, für ältere Verträge ab 2022.
Arbeitnehmer erzielen dadurch häufig einen "1:1 Effekt". Für Jeden Euro, den Sie netto in die betriebliche Altersversorgung investieren, erhalten Sie einen Euro durch Sozialabgaben- und Steuerersparnis sowie ggf. noch einen Arbeitgeberzuschuss dazu. Dies kann variieren und hängt von der Höhe des Einkommens, der Steuerklasse sowie eventueller Freibeträge ab. Für Arbeitnehmer ist diese Form neben der Riesterrente eine höchst attraktive Vorsorgemöglichkeit.
Instrumente hierfür sind meistens eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse.